Barrierefreies Bezahlen: ab Juni 2025 Pflicht

In einer zunehmend digitalen Welt ist es essenziell, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – sicher, selbstbestimmt und barrierefrei bezahlen können. Doch in der Praxis stoßen blinde, sehbehinderte oder mobilitätseingeschränkte Personen am Point of Sale (POS) noch immer auf viele Hürden. Die gute Nachricht: Es gibt bereits heute zahlreiche technologische Lösungen, um den Bezahlprozess inklusiver zu gestalten – und gesetzliche Vorgaben sorgen bald für noch mehr Verbindlichkeit.
Neue gesetzliche Regelung ab dem 28.06.2025
Mit der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wird die Barrierefreiheit im digitalen Zahlungsverkehr ab dem 28. Juni 2025 verpflichtend – nicht nur für öffentliche Stellen, sondern auch für viele private Anbieter. Das bedeutet: Zahlungsterminals, Selbstbedienungskassen und Online-Shops müssen künftig so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen voll nutzbar sind. Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten – nicht nur, um Sanktionen zu vermeiden, sondern auch um neue Zielgruppen zu erreichen und sich als inklusiv aufgestellter Anbieter zu positionieren.

1. Bezahlen ohne Sehkraft: Lösungen für blinde und sehbehinderte Menschen

Für blinde und sehbehinderte Menschen sind taktile und sprachgestützte Zahlungsmethoden besonders wichtig:
    • Sprachassistenz und Screenreader: Moderne Smartphones und Banking-Apps bieten Screenreader wie VoiceOver (iOS) oder TalkBack (Android), die Inhalte vorlesen und Zahlungen per Spracheingabe erleichtern.
    • Taktile Bankkarten: Speziell geprägte Karten helfen, die richtige Kartenseite und Richtung zu ertasten, um sie korrekt ins Terminal einzuführen.
    • Barrierefreie Zahlungs-Apps: Apple Pay, Google Pay und andere mobile Bezahllösungen sind mit Screenreadern kompatibel, sodass Zahlungen per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung sicher durchgeführt werden können.
    • Künstliche Intelligenz: Smarte Brillen oder Apps wie Seeing AI erkennen Geldscheine und liefern hilfreiche Informationen zum Bezahlvorgang.
    • Zahlungsterminals mit Brailleschrift: Künftig sollten neue Kartenterminals auch mit Braille-Elementen ausgestattet sein, damit blinde Menschen Funktionen besser identifizieren und sicher bedienen können.

2. Barrierefreies Bezahlen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Für Menschen im Rollstuhl oder mit motorischen Einschränkungen ergeben sich oft andere Herausforderungen beim Bezahlen:
    • Erreichbarkeit von Zahlungsterminals: Viele Kassenterminals sind zu hoch angebracht oder schwer zugänglich. Mobile Kartenlesegeräte oder absenkbare Terminals sind hier sinnvolle Lösungen.
    • Kontaktloses Bezahlen: NFC-fähige Karten und Smartphones ermöglichen das Bezahlen ohne PIN-Eingabe oder das Einstecken der Karte in schwer erreichbare Terminals.
    • Selbstbedienungskassen mit barrierefreier Bedienung: Kassen mit Sprachsteuerung oder individuell anpassbaren Benutzeroberflächen erleichtern das selbstständige Bezahlen.
    • Assistenz durch geschultes Personal: Mitarbeiter:innen können Unterstützung bieten, sollten aber darauf achten, die Selbstbestimmung der Kund:innen zu respektieren.

3. Digitale Innovationen für Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen

Auch für Menschen mit weiteren Einschränkungen gibt es moderne Bezahlmethoden:
    • Sprachgesteuerte Bezahlmethoden: Sprachassistenten wie Siri, Google Assistant oder Alexa ermöglichen das Ausführen von Zahlungen per Sprachbefehl.
    • One-Click-Zahlungen: Vereinfachte Bezahlprozesse in Apps und Online-Shops erleichtern den Zahlungsablauf für Menschen mit motorischen Einschränkungen.
  • Personalisierte Zahlungssysteme: Einige Apps bieten anpassbare Oberflächen mit größeren Schaltflächen oder alternativen Eingabemethoden wie Augensteuerung.

Die meisten Händler und Gastronomen können erst einmal aufatmen, denn nicht alle sind von den neuen Regelungen betroffen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und entweder maximal zwei Millionen Euro Umsatz erzielen oder deren Bilanzsumme unter diesem Wert bleibt. Auch Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten, fallen nicht unter die neue Pflicht zur Barrierefreiheit.

Fazit: Inklusion im Zahlungsverkehr fördern

Ein wirklich barrierefreier Zahlungsprozess braucht klare gesetzliche Rahmenbedingungen, technologische Weiterentwicklung und ein inklusives Bewusstsein – sowohl bei Unternehmen als auch im Alltag. Mit der verpflichtenden Barrierefreiheit ab 2025 rückt die Vision eines inklusiven Zahlungsverkehrs einen großen Schritt näher.
Ob durch Brailleschrift an Terminals, kontaktlose Zahlmethoden oder digitale Assistenzsysteme: Wer Barrieren abbaut, schafft mehr Freiheit für alle – und gestaltet die Zukunft aktiv mit.
Auch wenn Kleinstunternehmen nicht unter die gesetzliche Pflicht fallen, können wir bereits jetzt Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass alle Menschen unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung problemlos und selbstbestimmt bezahlen können.
Mehr dazu finden Sie hier

5 Comments

  1. Maine name Maya Annageldiyewa adrese Oberlandgarten 23 Berlin 12099

  2. Waltraud Weseloh says:

    Waltraudw Marianne

  3. Aid Hazem says:

    Ich möchte Arbeit

  4. Karin says:

    Menschen mit einem Einwilligungsvorbehalt (gerichtlicher Beschluss)Finanzen betreffend, haben keine Bankkarte. Was ist die Lösung um eine Barrierefreiheit zu gewährleisten?

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