Information zur Barrierefreiheit

(Stand: September 2025)

Hier informieren wir Sie, wie wir, die ZahlungsWERK GmbH, auf unserem Internetauftritt www.zahlungswerk.de das Thema Barrierefreiheit umsetzen.
Bitte beachten Sie, dass das MeinZahlungsWERK Portal (www.meinzahlungswerk.de) nicht darunter fällt.

Die auf dieser Website dargestellten Produkte und Dienstleistungen sind ausschließlich für Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts bestimmt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung und dem Vertragsabschluss ausgeschlossen.

Mit der Nutzung dieser Website und einer Kontaktaufnahme bestätigen Sie, dass Sie im geschäftlichen Kontext handeln und nicht als Verbraucher auftreten.

Eine Betroffenheit von den Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) an diesen Internetauftritt besteht demnach nicht.

Diese Informationen gelten nur für den frei aufrufbaren Bereich unseres Internetauftritts.


1. Unsere Leistungen

Im frei aufrufbaren Teil unseres Internetauftritts finden Sie allgemeine Informationen zu unseren Dienstleistungen für Geschäftskunden (B2B) als Zahlungsdienstleister:

  • Zahlungsterminals

  • Softpay


2. Merkmale der Barrierefreiheit unseres Internetauftritts

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit laut BFSG finden Sie in den folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

  • Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem BFSG (BFSGV)

  • Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG)

Nach diesen Rechtsgrundlagen muss unser Internetauftritt vier Prinzipien der Barrierefreiheit erfüllen:

  • Wahrnehmbarkeit: Informationen und Funktionen sollen möglichst von allen wahrgenommen werden können.

  • Bedienbarkeit: Funktionen sollen möglichst von allen bedient werden können.

  • Verständlichkeit: Inhalte sollen für möglichst alle lesbar und klar verständlich sein.

  • Robustheit: Inhalte müssen möglichst mit assistiven Techniken kompatibel sein.


3. Umsetzung der Barrierefreiheit

Wahrnehmbarkeit

  • Informationen sind in geeigneter Form, Schriftart, Größe, Kontrast und Abständen gestaltet.

  • Grafiken unterstützen, wenn möglich, das Textverständnis.

Bedienbarkeit

  • Inhalte sind jederzeit per Tastatur aufrufbar.

  • Überschriften und Zwischenüberschriften dienen als Orientierung.

  • Links führen direkt zu den jeweiligen Leistungen oder zu einer Kontaktmöglichkeit (z. B. Kontaktformular).

Robustheit

  • Inhalte sind mit assistiven Techniken (z. B. Screenreader oder Vergrößerungssoftware) kompatibel.

  • Die Bewertung der Umsetzung erfolgt durch eine Selbstbewertung.


4. Hinweise zu B2B-Angeboten

Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Gewerbekunden.
Daher unterliegt die ZahlungsWERK GmbH mit ihren Internetauftritten zahlungswerk.de und meinzahlungswerk.de nicht den gesetzlichen Verpflichtungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).


5. Interne Meldestelle / Feedback

Wenn Sie uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen möchten, kontaktieren Sie uns gerne:

E-Mail: marketing@zahlungswerk.de

Adresse:
ZahlungsWERK GmbH
New-York-Ring 6
22297 Hamburg

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