Bereits im Jahr 2025 stand fest, dass die Gastronomie ab 2026 von einer wichtigen steuerlichen Entlastung profitieren wird. Mit Beginn des Jahres 2026 tritt die angekündigte Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Kraft, einheitlich auf 7 Prozent. Die klare Regelung schafft mehr Transparenz und bessere Planbarkeit.
Rückblick: Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Über viele Jahre hinweg galt in der Gastronomie eine steuerliche Unterscheidung, die in der Praxis häufig als kompliziert und unfair empfunden wurde. Speisen im Restaurant wurden mit 19 Prozent besteuert, während für Take-away und Lieferungen der ermäßigte Satz von 7 Prozent galt. Während der Corona-Pandemie wurde diese Differenz bewusst aufgehoben: Einheitlich 7 Prozent sollten die Gastronomiebetriebe finanziell entlasten und zugleich Gäste dazu animieren, häufiger wieder auswärts zu essen. Ziel war es, die Branche stabil zu halten und den Konsum attraktiver zu machen.
Nach dem Ende der Pandemie wurde die Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants wieder auf 19 Prozent erhöht. Diese Rückkehr zur alten Regelung sorgte vielerorts für Unmut, da sie von vielen als ungerecht empfunden wurde insbesondere vor dem Hintergrund gestiegener Kosten, Inflation und allgemein höherer Preise. Wie angespannt die Situation in der Branche war, zeigt sich auch daran, dass von 2020 bis 2023 rund 48.000 Gastronomiebetriebe schließen mussten, etwa jeder zehnte Betrieb. Sowohl Gastronomen als auch Gäste spürten die Belastung deutlich, was sich vielerorts auch in einer zurückhaltenderen Nachfrage widerspiegelte.
Fazit
Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten setzen sowohl Gastronomen als auch Gäste große Hoffnungen in die neue Regelung. Sie soll Betriebe entlasten, faire Preise ermöglichen und zugleich wieder mehr Menschen dazu motivieren, ihr Essen außer Haus zu genießen. Die bereits im Vorjahr angekündigte Mehrwertsteuerreform schafft damit bessere Rahmenbedingungen und einen positiven Ausblick für die Gastronomie im Jahr 2026.